Gesamtkonferenz

Die Gesamtkonferenz tagt zweimal im Jahr. An ihr nehmen außer der Schulleitung alle Lehrkräfte, Vertreter der pädagogischen MitarbeiterInnen sowie ein Vertreter der sonstigen Mitarbeiter und sechs gewählte Elternvertreter teil.
In der Gesamtkonferenz werden alle wichtigen pädagogischen Angelegenheiten, die die Schule betreffen, entschieden. Dazu gehören z.B. das Schulprogramm, Grundsätze für die Leistungsbewertung und -beurteilung und vieles mehr. Für die einzelnen Fächer werden dort Teilkonferenzen eingerichtet, in denen fachspezische Anliegen der einzelnen Fächer von den Fachlehrkräften sowie Vertretern der Elternschaft beraten werden.